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15.04.2021
Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass von Elektroautos eine gegenüber Verbrennern deutlich erhöhte Brandgefahr ausgehe. Vereinzelt verbieten Kommunen deshalb den Elektromobilisten die Einfahrt in Tiefgaragen und Parkhäuser. Der Versichererverband GDV betont jedoch, dass es nach seinen Erkenntnissen keinen Grund für solche Maßnahmen gebe: „Aus unseren Statistiken gibt es keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor“, erklärt Alexander Küsel, Leiter der Schadenverhütung beim GDV.
Parkverbote für die batteriebetriebenen Autos seien daher ungerechtfertigt. Entscheidend für die Brandsicherheit einer Tiefgarage sei die Qualität des Brandschutzes, nicht die Antriebsart der dort untergestellten Fahrzeuge. Diese bärgen zwar prinzipiell ein geringes Risiko, sich bei bestimmten Defekten selbst zu entzünden. Die Gefahr bestehe aber unabhängig davon ob, es sich um Stromer oder Verbrenner handelt. Letztere hätten wegen ihres gut entflammbaren Treibstoffs sogar eine höhere Brandlast.
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12.03.2021
Das Bundeskabinett hat im Februar einen Gesetzesentwurf beschlossen, der für mehr Anlegerschutz sorgen soll. Bundesfinanzminister Olaf Scholz umriss das Ziel des „Maßnahmenpakets zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ mit den Worten: „Wer für sein Alter, eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein.“
Solche drohen in den Augen der Regierung offenbar insbesondere in Blind-Pool-Vermögensanlagen. Bei diesen Direktinvestments in Form eines alternativen Investmentfonds (AIF) wissen die Anleger zum Zeitpunkt der Zeichnung noch nicht, in welche konkreten Assets ihr Geld fließen wird. Das Fondsportfolio kann so mit mehr Flexibilität gemanagt werden, was beispielsweise im Immobilien- und Private-Equity-Bereich gern genutzt wird. Mit dem neuen Gesetz allerdings käme für diese Anlageform das Aus.
Zudem soll den Emittenten von Vermögensanlagen der Direktvertrieb ihrer Produkte untersagt werden. Damit die Kunden objektiv über die Geeignetheit eines Investmentprodukts informiert werden, soll der Vertrieb nur noch beaufsichtigten Anlageberatern und Finanzanlagenvermittlern erlaubt sein.
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Um rund 40 Prozent schnellte die Zahl der Google-Suchanfragen nach Rechtsschutz im Pandemiejahr 2020 nach oben. Zu einem großen Teil dürfte der Anstieg auf das Streben nach arbeitsrechtlicher Absicherung zurückgehen, das durch die Corona-Verwerfungen gewachsen ist. Die verordneten Beschränkungen führen ebenfalls zu einer Vielzahl von Prozessen. Unklar ist noch, wie weit auch das Risiko von Impfschäden das Interesse an Rechtsschutzversicherungen nach oben treibt.
Fakt ist jedenfalls, dass die Versicherer in jüngerer Zeit stark in Anspruch genommen wurden. Zum neuen Streitpunkt Corona-Krisenmaßnahmen kommen schon länger bestehende rechtliche Baustellen – etwa der Diesel-Skandal, der die Rechtsschutzanbieter zig Millionen Euro kostet. Damit nicht genug: Zum 1. Januar ist das reformierte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten, mit dem die Anwaltshonorare angehoben werden. Der Versicherer-Gesamtverband GDV schätzt, dass der Kostensprung circa 13 Prozent betragen wird. Als Konsequenz aus all diesen Faktoren dürften die Beiträge für Rechtsschutzpolicen in naher Zukunft steigen. Für betroffene Kunden könnte sich dann ein Tarif mit höherer Selbstbeteiligung oder ein Anbieterwechsel lohnen – hier helfen Versicherungsmakler mit neutraler Beratung weiter.
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Die anhaltende Nullzinspolitik in der Eurozone erschwert es den Lebensversicherungen zusehends, mit Hochsicherheits-Geldanlagen Überschüsse für ihre Kunden zu erwirtschaften. Laut einer Studie der Ratingagentur Assekurata sank die durchschnittliche laufende Verzinsung klassischer Lebensversicherungspolicen zuletzt auf 2,14 Prozent, nachdem sie vor einem Jahr noch 2,29 Prozent betragen hatte. In die Analyse flossen Daten von 47 Versicherern ein, die gemessen am Prämienvolumen für 69 Prozent des Gesamtmarktes stehen.
Konsequenz dieser Entwicklung ist die Abkehr von der 100-Prozent-Beitragsgarantie, wie sie immer mehr Versicherer vollziehen. Mit mehr Freiheit in der Kapitalanlage, insbesondere auch an den Börsen, lassen sich höhere Renditen für die Versicherten erzielen. Diese Freiheit bringt die jüngste Generation von Lebensversicherungen, die als Neue Klassik bezeichnet wird, mit. Im Gegenzug garantiert sie nicht mehr die volle Beitragssumme. Die Neue Klassik ist laut Assekurata „auf dem Vormarsch“.
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Im Zuge der Pandemie haben viele Bundesbürger ihr Interesse an den Kapitalmärkten entdeckt. Eine begrüßenswerte Entwicklung, denn nur so können die Ersparnisse eine ordentliche Rendite erwirtschaften. Damit der Aufbruch an die Börse nicht in einer Enttäuschung endet, sollten die sechs als klassisch geltenden Privatanleger-Fehler vermieden werden:
- mangelnde Streuung (Diversifikation über Assetklassen, Branchen, Regionen, Anlagevehikel etc. hinweg gilt als A und O der Kapitalanlage.)
- Overtrading (Übermäßiges Handeln kostet in der Regel nur Nerven, Zeit und Transaktionsgebühren, ohne die Rendite zu steigern. In der Ruhe liegt die Kraft.)
- Market-Timing (Zyklen kommen und gehen an den Börsen; sie abzupassen und rechtzeitig Papiere zu kaufen oder verkaufen, gelingt auch Profis nur selten.)
- Home Bias (Heimatverbundenheit ist eine schöne Eigenschaft, schränkt aber bei der Kapitalanlage die Möglichkeiten unnötig ein und führt zu einer Risikoballung.)
- riskante Einzeltitel (Immer wieder hört man von sagenhaften Kursanstiegen einzelner Wertpapiere; den nächsten Hype vorauszusehen ist allerdings auch mit „Geheimtipps“ kaum möglich und kommt einer Wette gleich.)
- Treue zu Verliererpapieren (So schwer es fällt sich einzugestehen, dass man aufs falsche Pferd gesetzt hat: Underperformer ohne Perspektive gehören aussortiert.)
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06.10.2016
Es ist mittlerweile fast Standard und klingt oftmals sehr verlockend, wenn Autohändler ein Gesamtpaket aus Finanzierung, Wartung und Versicherung für das neue Kfz unterbreiten. Haftpflicht und Vollkasko werden da schon mal für 20 oder 30 Euro monatlich angeboten, zumindest für eine mehrjährige Laufzeit. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Versicherungen kann, muss aber nicht überzeugend sein. Entscheidend sind die genauen Bedingungen – die viele Autokäufer in der Euphorie des Augenblicks nicht so genau anschauen.
Das Verbraucherportal „Finanztip“ hat die Tarife analysiert und kommt zu dem Schluss: Sonderangebote lohnen sich meist, wohingegen die üblichen Angebote in der Regel teurer sind als bei einem herkömmlichen Abschluss über einen Vermittler. Wichtig ist, dass alle relevanten Schadensszenarien abgedeckt sind. Oftmals werden in den Autohersteller-Policen grobe Fahrlässigkeit oder Marderbiss ausgeklammert. Das kann im Ernstfall teuer für den Autobesitzer werden. Daher gilt: Beim Abschluss das Kleingedruckte nicht vergessen!
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25.08.2016
Für Hunderttausende Kinder beginnt nach den Sommerferien der „Ernst des Lebens“. Eltern (nicht nur) von ABC-Schützen sollten im Bilde darüber sein, wann ihre Sprösslinge gesetzlich unfallversichert sind und wann nicht. Unsere Grafik verschafft Überblick.
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Um die letzte Jahreswende blickten die internationalen Investoren bang auf die chinesische Konjunkturentwicklung, deren Aussichten überaus ungewiss erschienen. Das Wachstum war von 10,6 Prozent (2010) auf unter 7 Prozent gesunken. Ein eigentlich beachtlicher Wert, für die zuvor verwöhnten China-Investoren indes enttäuschend.
Doch mittlerweile macht sich wieder Optimismus breit. Eine neue Studie von Roland Berger kommt zu dem Schluss, dass sich das chinesische Marktvolumen für Asset-Manager bis 2020 mehr als verdoppeln dürfte, von heute 4,2 auf 8,5 Billionen US-Dollar. Das hohe Wachstumspotenzial resultiere aus den langfristig robusten ökonomischen Entwicklungen und dem reifer gewordenen und zunehmend liberalisierten Markt in China. Für internationale Asset-Manager seien die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Investitionen zudem deutlich günstiger geworden. Die jüngsten Wachstumszahlen lassen allerdings noch keine Trendwende erkennen.
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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte die elektronische Gesundheitskarte nutzen müssen. Damit schloss es sich der Meinung der Vorinstanz an. Geklagt hatte ein IT-Ingenieur, der grundsätzlich Klarheit schaffen wollte.
Ein Recht auf „Weiterleben in der analogen Welt“ ergebe sich nicht aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so die Richter. Die Digitalisierung müssen die Bürger also mitmachen. Bis zu welchem Grad, können sie allerdings nach dem Urteil mitbestimmen: Über den Versichertenstatus hinaus dürfen auf der Karte nur dann sensible Gesundheitsdaten gespeichert werden, wenn der Versicherte in deren Erhebung, Nutzung und Verarbeitung einwilligt. So soll nach dem Willen des Gerichts verhindert werden, dass man gegen seinen Willen zum „gläsernen Patienten“ wird. Das dürften die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Bund der Krankenkassen nicht gern hören, die sich auf die Speicherung weitergehender Daten auf der Karte geeinigt hatten. Diese Vereinbarung ist nach dem Urteil unzulässig.
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Anfang 2015 trat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft, das unter anderem die Abschlusskosten senken sollte. Die Versicherer dürfen seitdem in den ersten fünf Vertragsjahren nur noch maximal 25 Promille der Beitragssumme bilanziell anrechnen (sogenannter Höchstzillmersatz).
Wie der „LV-Check 2016“ des Fachmagazins procontra nun belegt, haben sich die Abschlusskosten 2015 in die vom Gesetzgeber gewünschte Richtung entwickelt. Insgesamt vereinnahmten die Lebensversicherer 7,9 Prozent weniger Abschlusskosten als im Vorjahr. Es wurden zwar auch weniger Policen abgeschlossen, doch das erklärt den Rückgang nur zum Teil – denn der Neuzugang schrumpfte gemessen an der Beitragssumme „nur“ um 5,7 Prozent. Die Differenz markiert den Gebührenanteil, auf den die Versicherer verzichten. Im Marktschnitt sank die Kostenquote bei Lebensversicherungen von 4,95 auf 4,84 Prozent.